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Anmeldung

Schön, dass du dich für eine Ausbildung bei uns entschieden hast, wir freuen uns schon auf dich.

Jetzt musst du dich nur noch anmelden. Dazu gibt es zu jedem Schwerpunkt ein passendes Formular zum Download:

Der Antrag auf Aufnahme muss bis spätestens

1. März 2024

persönlich durch den/die Erziehungsberechtigten abgegeben werden.

Öffnungszeiten des Sekretariats zum Semesterwechsel:

  • Freitag, 09.02.2024
    07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Montag, 12.02.2024 bis Donnerstag, 15.02.2024
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Freitag, 16.02.2024 kein Parteienverkehr

Wichtige Infos

  • Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich!
  • Anmeldungen sind nur mit der Original-Schulnachricht möglich!
  • Sollte die Schulnachricht bereits einen Stempel einer anderen Schule aufweisen, darf ohne Abmeldebestätigung der anderen Schule keine Anmeldung vorgenommen werden.
  • Schüler/innen, welche sich in einer höheren als der 8. Schulstufe befinden, benötigen zur Anmeldung das Semester- und Jahreszeugnis der 8. Schulstufe als Original und sämtliche Zeugnisse der danach besuchten Schulen.
  • In den meisten Fällen ist keine Aufnahmeprüfung nötig. Prüfe aber sicherheitshalber, ob du nicht doch eine Aufnahmeprüfung ablegen musst.
  • Anmeldeunterlagen können im Ausnahmefall (z.B. bei Wohnort in einem anderen Bundesland) auch postalisch an uns gesendet werden können.

Abgabe der Anmeldeformulare

Für die persönliche Abgabe ist folgendes mitzubringen:

  • Anmeldeformular, am besten ausgedruckt und vollständig ausgefüllt.

  • Schulnachricht der 8. Schulstufe im Original

  • Geburtsurkunde im Original.

  • Meldebestätigung, bei Bewerbern ohne österreichische Staatsbürgerschaft

  • Nachweis über eventuelle Obsorgeberechtigungen

  • Zeugnis der 8. Schulstufe + Zeugnisse von weiteren besuchten Schulstufen, falls die 8. Schulstufe bereits absolviert wurde

Reihung

Es sind die Noten der Schulnachricht in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, Mathematik“ und „Lebende Fremdsprache“ ausschlaggebend. Dabei wird der Note in Mathematik eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der Plätze durch ein Reihungsverfahren.

Verständigung

Eine Verständigung über die vorläufige Aufnahme erfolgt postalisch an die Erziehungsberechtigten bis spätestens

28. März 2024

Nicht gereihte Bewerber/innen haben ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten zu informieren, an welchen Schulen noch freie Schulplätze zur Verfügung stehen.

Aufnahme

Eine vorläufige Aufnahme wird definitiv, wenn das Jahreszeugnis am Schulschluss die Aufnahmevoraussetzungen für die jeweilige Abteilung erfüllt (Ausnahme: Latein, Geometrisches Zeichnen und schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände). Das positive Jahreszeugnis muss bis spätestens

08. Juli 2024 - 12:00 Uhr

per Mail an [email protected] gesendet werden. In Ausnahmefällen ist auch eine persönliche Abgabe in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich.

Ohne termingerechte Abgabe des Zeugnisses wird die Zusage hinfällig!

Aufnahmeprüfung

In bestimmten Fällen ist eine Aufnahmeprüfung nötig. Details dazu finden sich im Informationsblatt Aufnahmevoraussetzungen.

Voraussichtliche Termine:

  • 02. Juli 2024 um 08:30 Uhr (schriftlich)
  • 03. Juli 2024 um 08:30 Uhr (mündlich)

Sollte eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein, ist das vorläufige Jahreszeugnis (Interimsbestätigung) bis spätestens

01. Juli 2024 - 12:00 Uhr

per Mail an [email protected] zu senden.

Bitte setzen Sie sich früh genug mit dem Klassenvorstand Ihres Kindes in Verbindung, um abzuklären, ob eine Aufnahmeprüfung notwendig ist.

Das vorläufige Jahreszeugnis (Interimsbestätigung) muss selbstständig bei der jeweiligen Schule angefordert werden.